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Anmeldung

ElterngeldDigital steht für folgende Bundesländer zur Verfügung:

  • Berlin (volldigital flächendeckend möglich)
  • Brandenburg (volldigital in einzelnen Behörden möglich)
  • Bremen (volldigital in Bremen möglich)
  • Hamburg (volldigital flächendeckend möglich)
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen (volldigital in einzelnen Behörden möglich)
  • Rheinland-Pfalz (volldigital in einzelnen Behörden möglich)
  • Sachsen-Anhalt (volldigital flächendeckend möglich)
  • Schleswig-Holstein (volldigital flächendeckend möglich)
  • Thüringen

Sie benötigen für den Antrag ein Konto.

  • bei einem Papierantrag ist ein ElterngeldDigital-Konto ausreichend
  • für einen volldigitalen Antrag ist die BundID mit eID/AusweisApp2 [BundID] nötig.
  • sofern sie nicht alleinerziehend sind, muss auch das zweite Elternteil für einen volldigitalen Antrag über ein BundID-Konto mit eID/AusweisApp2 verfügen
  • Wenn das nicht möglich ist, können Sie auf einen teildigitalen Antrag wechseln. Die Daten werden elektronisch übermittelt und es gibt ein Deckblatt für die persönliche Unterschrift. (Der Antrag gilt als gestellt, wenn beide Elternteile das Deckblatt unterschrieben haben und postalisch an die Elterngeldstelle senden)

Temporäre Bund-ID-Konten sowie Servicekonten der Bundesländer können nicht genutzt werden.

Der Online-Dienst steht nur für den Erstantrag (bzw. ggf. den späteren Partnerantrag) zur Verfügung. Ändern sich nach Antragstellung ihre Daten, z.B. neue Kontoverbindung, oder sie müssen Unterlagen nachreichen, so müssen sie dies der Elterngeld-Stelle direkt mitteilen (Wenn sie ihre nicht kennen: Servicesuche.bund.de)

Es ist eine Registrierung am System ElterngeldDigital erforderlich.

Möchten Sie Ihren Antrag ausschließlich elektronisch stellen?

Dann ist die Anmeldung über das Nutzerkonto Bund mit hohem Vertrauensniveau erforderlich. Für die Anmeldung benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument (eID) und ein geeignetes Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Smartphone.

WICHTIG: Aktuell gilt dies NUR für Anträge in Bremen/Bremerhaven!

Eine ausschließlich elektronische Antragstellung kommt für Sie nicht in Frage?

Sie können entweder BundID oder ein ElterngeldDigital-Konto nutzen. Nach Abschluss können Sie Ihren Antrag ausdrucken, unterschreiben und an die für Sie zuständige Elterngeldstelle schicken.

Wenn Sie in Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Berlin oder in bestimmten Orten in Niedersachsen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz wohnen, können Sie den Antrag auch zusätzlich online an die zuständige Elterngeldstelle senden.

Aktueller Hinweis zu den Servicekonten Bund und Länder

Die Anmeldung zu ElterngeldDigital über ein Servicekonto Ihres Bundeslands oder ein temporäres Login mit BundID ist derzeit nicht möglich. Wenn Sie sich mit BundID für ElterngeldDigital anmelden möchten, wählen Sie auf der nachfolgenden Seite bitte die Variante „Online-Ausweisfunktion“ oder „Benutzername/Passwort“.

 

Wie Sie ihr Smartphone als Kartenleser verwenden können, finden Sie im Hilfebereich der AusweisApp2.


Oder melden Sie sich mit Ihrem ElterngeldDigital-Konto an:

Registrierung

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