Aktuelles
Bitte beachten Sie, dass es für Geburten ab 01. Mai 2025 neue gesetzliche Regelungen (Bürokratieentlastungsgesetz) gibt. Gegenwärtig bildet der Online-Dienst diese Änderungen noch nicht ab. Sie können mit dem Online-Dienst fristwahrend einen Antrag einreichen.
Neuer Antrag für Elterngeld verfügbar:
Für Geburten ab dem 01. April 2025 wird die Einkommensgrenze gesenkt. Sie liegt dann für Paare und Alleinerziehende bei 175.000 Euro. Die Neuerungen sind voraussichtlich ab den 01. April in Ihrem Antrag über ElterngeldDigital enthalten.
Mehr Informationen auf der Seite des Bundesfamilienministeriums
Hinweis für Antragstellende aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
Mecklenburg-Vorpommern wurde am 01. April 2025 auf den einheitlichen Antrag umgestellt. Damit können alte Formulare nicht fortgeführt werden. Bitte schließen Sie Anträge für Kinder, die vor dem 01. April 2025 geboren wurden, bis 31. März 2025 ab. Für Anträge ab voraussichtlich 01. April 2024 steht Ihnen dann das Formular des einheitlichen Antrags digital zur Verfügung.